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Leistungsangebot: Der Landkreis ist eine lokale Gebietskörperschaft, in der sich die kreisangehörigen Gemeinden zusammengeschlossen haben und die für die Umsetzung ihrer Ziele mit Rechtspersönlichkeit, unbeschränkter Rechtsfähigkeit und Autonomie ausgestattet ist. Die Regierung und die Verwaltung des Landkreises werden vom Landkreisrat übernommen, der sich für die Erledigung dieser Aufgaben aus den folgenden Organen zusammensetzt: die Plenarversammlung, das Amt des Präsidenten, das Amt des Vizepräsidenten, der Bürgermeisterrat, der Rechnungssonderausschuss und der Geschäftsführer. Der Landkreisrat: a) leistet den Gemeinden technische, rechtliche und finanzielle Unterstützung. b) beteiligt sich finanziell an der Ausführung von Bauvorhaben, Dienstleistungen oder Aktivitäten der Gemeinden. c) garantiert hilfsweise die Erbringung städtischer Pflichtdienstleistungen in den Gemeinden, in denen aufgrund der Einwohnerzahl keine Verpflichtung vorliegt, diese Dienste zu erbringen. d) unterstützt die Gemeinden bei der Einführung neuer Dienste, die für die Entwicklung des Gebietes erforderlich sind. e) führt im Zusammenhang mit einem vorherigen Bericht der betroffenen Rathäuser Infrastrukturen, Dienste und Maßnahmen auf übergemeindlicher Ebene ein und koordiniert diese. In jedem Fall hat der Landkreis die zuständigen Funktionen im Bereich der Unterstützung und der Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der einzelnen Gemeinden in Bezug auf die Einwohnerzahl oder die geografische Lage oder die Klassifizierung des vorherrschenden Wirtschaftszweiges zu erfüllen. (Gesetz Nr. 6/1987 über die Organisation der Landkreise in Katalonien) |